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Widerrufsbelehrung

Im B2B-Bereich (Business-to-Business) gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht für Unternehmer. Das bedeutet, dass ein Unternehmer, der von einem anderen Unternehmer kauft, grundsätzlich nicht die Möglichkeit hat, die Ware innerhalb einer bestimmten Frist ohne Angabe von Gründen zurückzugeben.

  • Das Widerrufsrecht ist ein Verbraucherschutzrecht, das darauf abzielt, Verbraucher vor unüberlegten Käufen im Fernabsatz zu schützen.

  • Wenn zwei Unternehmen (B2B) einen Vertrag schließen, wird davon ausgegangen, dass beide Parteien gleichwertig verhandeln können und kein Schutz durch ein Widerrufsrecht notwendig ist.

  • Es ist jedoch möglich, dass ein Unternehmen freiwillig ein Widerrufsrecht im Vertrag mit einem anderen Unternehmen vereinbart, dies ist aber nicht gesetzlich vorgeschrieben.

  • Unternehmer können jedoch von ihrem gesetzlichen Gewährleistungsrecht Gebrauch machen, wenn die gelieferte Ware mangelhaft ist.